Betriebliches Eingliederungsmanagement

Berufliche Wiedereingliederung nach langer Krankheit

Arbeitsmediziner*innen helfen bei der Wiedereingliederung

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess nach langem Krankenstand:

  • Wir beraten und begleiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Wiedereingliederung
  • Wir führen Eignungsdiagnostik zur Bestimmung der Arbeitsfähigkeit durch
  • Arbeitspsychologen wirken bei der Wiedereingliederung insbesondere zu psychischer Leistungsfähigkeit mit

Wir begleiten Organisationsentwicklungsprojekte zur Förderung der Arbeitsfähigkeit, z.B. unterstützen wir bei betrieblichen Projekten für alternsgerechte Arbeitsbedingungen

Welche Vorteile hat ein Wiedereingliederungs-Management?
  • Externe Experten beraten neutral alle Beteiligten
  • Mitarbeitende erhalten Unterstützung in belastenden Zeiten
  • Medizinische und psychologische Fachkompetenz führt effektiv durch den komplexen Wiedereingliederungs-Prozess
  • Diagnostik und Therapie berücksichtigen die Arbeitsverhältnisse
  • Sie sind rechtssicher bei der Umset­zung gesetzlicher Vorgaben und in der Anwendung des neuen Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes
  • Betroffene Mitarbeitende werden dauerhaft reintegriert
  • Sie begrenzen Folgekosten durch Arbeitsunfähigkeit
  • Langzeiterkrankte Mitarbeitende sollen wieder produktiv in den Arbeitsprozess im Betrieb integriert werden
  • Für Mitarbeiter mit bereits niedriger Arbeitsfähigkeit werden Maßnahmen gesetzt, um sie gestärkt im Arbeitsprozess zu halten

Download:

Fordern Sie jetzt ein kostenfreies Angebot an und holen Sie sich ein Lächeln ab.

 

Das neue Wieder­­ein­glie­derungs­­teilzeitgesetz (WIETZ):

Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz ermöglicht Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach einem mindestens sechswöchigen Krankenstand einen gleitenden Wiedereinstieg in den Beruf zu finden. Über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten wird die Normalarbeitszeit reduziert, bei aliquoter Reduktion des Bruttolohnes. Der Arbeitgeber hat somit keine erhöhten Lohnkosten. Damit der Einkommensentfall des Arbeitnehmers während der Wiedereingliederungsteilzeit nicht zu hoch wird, leistet die zuständige Krankenversicherung ein Wiedereingliederungsgeld.

Einbindung der Arbeitsmedizin:

Voraussetzung für die Bewilligung der WIETZ ist ein Wiedereingliederungsplan und der Abschluss einer Wiedereingliederungsvereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Zustimmung des/der Arbeitsmediziner*in.

Experten-Tipp:

Betriebliches Eingliederungsmanagement ist erfolgreich, wenn alle Beteiligten effektiv zusammenarbeiten.

So kann WIETZ ablaufen
1.
Auslöser

Langer krankheitsbedingter Ausfall eines Mitarbeiters.

2.
Erstgespräch

Der Arbeitgeber bietet dem Betroffenen in einem Erstgespräch eine WIETZ an oder der Betroffene ergreift die Initiative und ersucht um eine Wiedereingliederungsteilzeit.

3.
Übereinkunft

Stimmt der sowohl der Arbeitgeber als auch der betroffene Mitarbeiter einer WIETZ zu, wird ein Arbeitsmediziner als neutraler Experte beigezogen.

4.
Wiedereingliederungsplan

Die Arbeitsmediziner*innen des AMD Salzburg erarbeiten einen auf die persönliche Situation abgestimmten Wiedereingliederungsplan.

5.
Wiedereingliederungsvereinbarung

Arbeitnehmer, Arbeitgeber, der Betriebsrat und der/die Arbeitsmediziner*in stimmen der Wiedereingliederungsvereinbarung zu.

6.
Full Service

Unsere Arbeitsmediziner*innen begleiten die Wiedereingliederung. Bei Bedarf beziehen wir die zuständigen Krankenversicherungsträge ein, z.B. um ein Hilfsmittel zu beantragen.

7.
Arbeiten im Betrieb

Die Beschäftigung entspricht nun dem veränderten Leistungsbild des Mitarbeitenden. Die Gesundung des Mitarbeiters wird dadurch befördert.

8.
Steigerung der Arbeitsleistung

Mit zunehmender Gesundheit kann das Beschäftigungsausmaß und die Belastung gesteigert werden.

Unsere Arbeitspsychologen sorgen für

psychisch leistungsstarke Mitarbeiter